Umgangsrecht
Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1.7.1998 wurde neben dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht geändert. Der Gesetzgeber wollte darauf hinweisen, dass der Umgang nicht so sehr ein Recht (und eine Pflicht) der Eltern ist, sondern vielmehr ein Recht des Kindes auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklungschancen.
Auch nach einer Trennung und Scheidung soll der Kontakt zu den Personen aufrechterhalten und gefördert werden, die dem Kind besonders nahe stehen. Soweit wie möglich sollen ihm seine gewachsenen familiären Beziehungen erhalten bleiben.
Als Eltern sind Sie sogar verpflichtet, den Umgang mit diesen Personen zu ermöglichen und zu unterstützen.
Wer hat ein Recht auf Umgang?
Ein Recht auf Umgang haben:
- das Kind und
- jeder Elternteil.
Jeder Elternteil hat aber auch die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind.
Haben Verwandte und andere Personen auch ein Recht auf Umgang?
Da man mittlerweile weiß, wie wichtig und förderlich der Umgang eines Kindes mit all den Personen, zu denen es eine Bindung aufgebaut hat, für seine Entwicklung ist, sind auch folgende Personen - jedoch mit einer gewissen Einschränkung - umgangsberechtigt:
- die Großeltern des Kindes,
- die Geschwister des Kindes,
- die Stiefeltern des Kindes und
- die Pflegeeltern des Kindes.
Sie alle haben ebenfalls ein Recht auf Umgang, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Kinder haben das Recht auf beide Eltern, und sie brauchen auch beide!
Auch wenn Sie als Paar auseinander gehen, so müssen Sie versuchen, Ihrem Kind beide Elternteile zu erhalten. Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter und es braucht sie auch beide!
Manchmal zeigt es sich als sehr schwierig, gerade den Kontakt zu dem Elternteil, der nicht mehr mit dem Kind in einem Haushalt lebt, aufrechtzuerhalten und zu ihm eine gute, herzliche Beziehung aufzubauen. Dieser muss unter erschwerten Bedingungen seine Beziehung zum Kind neu gestalten.
Überlegen Sie deshalb, wie Sie Ihrem Kind den Kontakt zum anderen Elternteil erleichtern können! Es ist durchaus möglich, dass Sie im Moment glauben, dass dies überhaupt nicht möglich sei. Aber im Laufe der Zeit schwinden sicherlich Ihre gemeinsamen Probleme und es wird wieder einfacher werden, sachlich miteinander zu reden. Zumindest wenn es um Ihr gemeinsames Kind geht.
Warum ist ein regelmäßiger Umgang mit beiden Eltern so wichtig?
Aus der Bindungsforschung ist bekannt, dass Kinder von Geburt an Beziehungen zu all den Personen aufnehmen, die sich regelmäßig in ihrer Umgebung befinden.
Und jede dieser Beziehungen erfüllt für das Kind eine spezifische Funktion und ist für seine Entwicklung von Bedeutung. Soweit wie möglich sollen deshalb dem Kind diese gewachsenen familiären Beziehungen erhalten bleiben.
Wie sieht eine gute Umgangsregelung aus?
Es gibt kein Modell einer optimalen Umgangsregelung. Denn jede Umgangsregelung muss den Bedürfnissen und Möglichkeiten sowohl des Kindes als auch seiner Eltern entsprechen.
Und diese richtig einzuschätzen, kann natürlich keiner so gut wie Sie. Am besten ist es, wenn Sie beide versuchen, zusammen eine gemeinsame Regelung zu finden. Dies wird nicht leicht sein. Bis alle mit einer Umgangsregelung zufrieden sind, kann viel Zeit vergehen.
Und zusätzlich darf man auch nicht vergessen, dass bestehende feste Regelungen dem sich ändernden Alter des Kindes, seinen Bedürfnissen und der allgemeinen Situation immer wieder neu angepasst werden müssen.
Was sollte bei Umgangsregelungen berücksichtigt werden?
Grundsätzlich sollten bei der Entwicklung eines Umgangskonzepts drei wichtige Fragen berücksichtigt werden:
Wie oft soll der Umgang stattfinden (z. B. jede Woche, jedes Wochenende usw.)?
Wie lange soll der Umgang stattfinden (z. B. eine Stunde, einen Tag, ein Wochenende usw.)?
Wie soll der Umgang inhaltlich ausgestaltet sein (z. B. wer holt das Kind ab, wer bringt es zurück, was wird unternommen usw.)?
Bemühen Sie sich, Ihr Kind bestmöglich in das soziale Umfeld des jeweiligen Elternteils zu integrieren. Damit vermitteln Sie ihm das Gefühl, im Leben des jeweiligen Elternteils eine wichtige Rolle zu spielen!
Wichtig ist, neben den Ferien größere Feiertage wie Weihnachten und Ostern, aber auch Geburtstage und andere Festtage mit dem anderen Elternteil in die Überlegungen und Planungen mit aufzunehmen.
Je älter Ihr Kind wird, desto mehr wird (und soll) es auch bei der Umgangsregelung mitreden. Doch geben Sie Acht, dass Ihr Kind von den verschiedenen Unternehmungen und Freizeitaktivitäten nicht völlig gestresst ist. Es muss genügend Zeit bleiben, zur Ruhe zu kommen.
Gibt es eine altersgemäße Orientierungshilfe bezüglich der Umgangsregelung?
Bei kleinen Kindern ist es sinnvoll, die Kontakte eher häufiger, dafür jedoch kürzer anzusetzen.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres können Kinder bereits in die Diskussion mit einbezogen werden. Hier wirkt sich eine annähernde Gleichverteilung des Umgangs mit Vater und Mutter positiv aus.
Doch je älter die Kinder werden, desto wichtiger werden die Fragen zur Ausgestaltung und Dauer des Umgangs. Erst im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren sind Kinder in der Lage, die spezifische Bedeutung der Beziehung zum jeweiligen Elternteil zu erkennen. So wie das Kind die Beziehung zum jeweiligen Elternteil wahrnimmt, so wird es auch dementsprechend den Kontakt zu ihm gestalten.
Insbesondere der Kontakt zu dem Elternteil, der außerhalb des Hauses lebt, wird vom älteren Kind je nach Bedürfnis aufgenommen und aufrechterhalten oder eingeschränkt bzw. möglicherweise auch beendet. Es ist durchaus möglich, dass die zeitlichen Abstände und auch die Dauer der Umgangskontakte von Ihrem Kind nun unregelmäßig wahrgenommen werden.
Versuchen Sie, dies zu akzeptieren. Vereinbarungen sollten hier einen Kompromiss darstellen und Ihrem Kind das Gefühl geben, weder abgeschoben noch zu stark gebunden zu werden.
Was tun, wenn es nur Schwierigkeiten bei der Ausübung des Umgangsrechts gibt?
Falls es zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil ständige Probleme bei der Ausübung des Umgangsrechts gibt, sollten Sie sich dringend fachkundig beraten lassen!
Wenden Sie sich an eine geeignete Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Dieses kostet nichts und hilft Ihnen vielleicht in einer schwierigen Situation weiter.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Sie sogar den Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Eltern und ihren Kindern soll bei der Ausübung und Umsetzung des Umgangs (ebenso bei der Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts) geholfen werden.
Auch andere, für das Kind wichtige Personen wie z. B. Großeltern oder Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Beratung.
Was ist zu berücksichtigen, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt?
Aus der Sicht des Kindes ist dies nicht immer so erfreulich, wie manche Eltern glauben. Ein neuer Partner bringt wieder viele Veränderungen für das Kind. Vielleicht hat es die Trennung seiner Eltern überhaupt noch nicht verwunden.
Versuchen Sie nicht, den neuen Partner gegen den anderen „alten" Elternteil auszutauschen und vielleicht zudem noch den Kontakt des Kindes zu diesem einzuschränken oder total abzubrechen. Im Bemühen, möglichst schnell wieder eine normale Familie werden zu können, wird häufig dieser Fehler gemacht.
Ein neuer Partner kann kein Ersatzelternteil sein und werden! Vielleicht wird dieser tatsächlich irgendwann einmal eine wichtige Bezugsperson für Ihr Kind! Aber geben Sie Ihrem Kind viel Zeit, den neuen Partner kennen zu lernen, damit langsam eine gute, aber dennoch andere Beziehung als jene zum leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter aufgebaut werden kann.
Was geschieht, wenn sich die Eltern bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts nicht einigen können?
Falls es zwischen den Eltern keine Einigung gibt und dem Familienrichter kein einvernehmlicher Elternvorschlag zur künftigen elterlichen Sorge vorliegt, prüft das Familiengericht, welche Regelung dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
In diesem Fall wird auch das Jugendamt verpflichtet, am gerichtlichen Verfahren mitzuwirken. Es hat die Aufgabe, das Familiengericht in einem fachlichen Bericht über erzieherische und soziale Gesichtspunkte bezüglich der Entwicklung des Kindes zu informieren.
Welche Aufgabe hat das Jugendamt bei Trennung und Scheidung?
Nach Eingang eines jeden Scheidungsantrags beim Familiengericht ist dieses verpflichtet, dem Jugendamt Namen und Adresse der Eltern, soweit gemeinsame Kinder vorhanden sind, mitzuteilen.
Aufgabe und Pflicht des Jugendamts ist es dann, die Eltern in einem Anschreiben über die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendhilfe zu informieren und auf deren Rechtsanspruch auf Beratung hinzuweisen.
Wichtige Anregungen und Tipps zum Umgang mit dem Kind.
Je weniger Probleme bei der Regelung und der Ausübung des Umgangsrechts zwischen den Eltern auftreten, umso eher bewältigen Kinder die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern. Schwierigkeiten zwischen den Eltern werden stets auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.
Ihr Kind sollte unbefangen dem umgangsberechtigten Elternteil gegenübertreten können. Bereiten Sie deshalb Ihr Kind auf den bevorstehenden Besuch beim anderen Elternteil vor.Ihr Kind muss pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt fertig gerichtet sein und zum vereinbarten Zeitpunkt auch wieder zurückgebracht werden.
Müssen vereinbarte Treffen abgesagt werden, so ist der umgangsberechtigte Elternteil umgehend zu benachrichtigen; und dem Kind muss eine offene und ehrliche Erklärung gegeben werden, warum der Besuch beim anderen Elternteil ausfällt.
Besuche sollten normalerweise in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils stattfinden.
Unterlassen Sie es, Ihr Kind nach einem Besuch beim anderen Elternteil auszuhorchen. Dies ruft nur eine Abwehrhaltung Ihres Kindes gegen Sie hervor.
Keine materielle Verwöhnung des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil! Ihr Kind braucht Ihre persönliche Zuwendung und nicht ein Mehr an Spielzeug oder teure Ausflüge in Vergnügungsparks!
Es ist durchaus möglich, dass nach Umgangskontakten Ihr Kind ganz durcheinander ist (vielleicht auch traurig, aggressiv, launisch usw.). Manche Eltern versuchen dann, den Umgang einzuschränken oder ganz zu verhindern. Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Kind Zeit braucht, die Folgen der Trennung zu verdauen. Die Gefühlsregungen sind nicht unbedingt unmittelbare Reaktionen auf die Besuchskontakte.
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