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Kindschaftsrecht

Das Kind­schafts­recht

Un­se­re Ge­sell­schaft un­ter­liegt einem stän­di­gen so­zia­len Wan­del, der auch Ver­än­de­run­gen in den Fa­mi­li­en­struk­tu­ren mit sich bringt. So gibt es heute viel­fäl­ti­ge For­men des Zu­sam­men­le­bens in einer Fa­mi­lie. Das mo­der­ne Fa­mi­li­en­recht muss auf diese neue Viel­falt Ant­wor­ten fin­den und einen fle­xi­blen Rah­men schaf­fen. Es muss für einen ge­rech­ten Aus­gleich in Kon­flikt­si­tua­tio­nen sor­gen und gleich­zei­tig müs­sen die Schwächs­ten - und das sind zu­meist die Kin­der - so gut wie mög­lich ge­schützt wer­den. Vor Ge­walt ge­nau­so wie davor, emo­tio­nal oder ma­te­ri­ell im Stich ge­las­sen zu wer­den. Die recht­li­che Stel­lung des Kin­des wurde mit der Re­form des Kind­schafts­rechts von 1998, mit dem Ge­setz zur Äch­tung der Ge­walt in der Er­zie­hung und dem Ge­setz zur Ver­bes­se­rung der Kin­der­rech­te ver­bes­sert. Die In­for­ma­ti­on „Das Kind­schafts­recht" gibt Ihnen einen Über­blick über die wich­tigs­ten Be­rei­che des Kind­schafts­rechts. Sie be­ant­wor­tet Fra­gen zum Ab­stam­mungs­recht, zum Recht der el­ter­li­chen Sorge, zum Na­mens­recht, zum Um­gangs­recht, zum Kin­des­un­ter­halts­recht und zum ge­richt­li­chen Ver­fah­ren. An­hand zahl­rei­cher Bei­spiels­fäl­le sind die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen leicht zu ver­ste­hen und nach­zu­voll­zie­hen.

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Schlussbericht  ( Download als pdf - Dokument) - Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechtes


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