Der Fall Talea
BGH bestätigt Talea-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Talea-Prozess bestätigt. Das Wuppertaler Landgericht hatte die Pflegemutter der Fünfjährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren verurteilt. Bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen geht der BGH zwar von einem geringeren Strafmaß als das Landgericht aus, für die Gesamtstrafe mache das aber keinen Unterschied. Taleas leibliche Eltern als Nebenkläger und die Verteidigung hatten gegen das ursprüngliche Urteil Revision eingelegt.
News von RADIO WUPPERTAL :: http://www.radiowuppertal.de - 01.12.2009
30. November 2009 - 11:48 Uhr
Fall Talea: Verurteilung der Pflegemutter ist rechtskräftig

Mit Blumen und Plakaten drückten die Wuppertaler damals ihre Fassungslosigkeit über das Schicksal der kleinen Talea aus. (Archiv-Foto: Andreas Fischer)
Wuppertal. Das Urteil im Fall des am 18. März 2008 zu Tode gekommenen Pflegekindes Talea ist rechtskräftig. Wie berichtet, war im Januar dieses Jahres die Ex-Pflegemutter (38) der Fünfjährigen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Nebenklage - sie vertritt die leiblichen Eltern der Fünfjährigen - und der Verteidigung - sie hatte Freispruch gefordert - zurückgewiesen. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft im Prozes elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, ihre Revision dann aber zurückgezogen. Die 38 Jahre alte Ex-Pflegemutter des Mädchens befindet sich weiterhin in Haft. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. So hatte die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich auch gegen das Jugendamt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt, im Prozess negierte das Gericht jede strafrechtliche Verantwortung seitens des Jugendamtes. Dennoch hat die Stadt ihre Kontrollmechanismen nachgebessert. Wie berichtet, sollen Pflegeeltern künftig unter anderem gebeten werden, den jeweiligen Kinderarzt bei Anfragen des Jugendamtes von der Schweigepflicht zu entbinden. spa
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